Der Heise Verlag wurde aufgefordert einen Forumsbeitrag aus dem berüchtigten Heise-Forum zu entferen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, in Zukunft keine Leserkommentare mehr zu verbreiten.
Der Verlag entfernte den entsprechenden Beitrag wie gewünscht, gab aber keine Unterlassungserklärung ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss.
Ich sehe das genauso, aber das Hamburger Landesgericht sieht das aber leider anders:
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass “die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen”. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
Der Justiz dieses Landes liegt wohl viel daran, die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung im Internet zu minimieren oder diese gleich ganz zu verhindern.
Die Zukunft des Heise-Forums ist ungewiss, was ich persönlich das als solches jetzt nicht sooo tragisch finde, aber leider betrifft dieses Urteil alle Anwendungen wo Internetnutzer sich – bisher – unkontrolliert äußern können.
Heise.de: Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge