Da bekommt bestimmt jemand Ärger
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte inzwischen selbst, dass im Rahmen der Antragserfassung ein Fehler in den Empfängerkontonummern erzeugt wurde: Bei allen Kontonummern, die kleiner als 10-stellig sind, wurden die Kontonummern rechtsbündig statt linksbündig aufgefüllt (Beispiel: richtig wäre 0012345678, stattdessen wurde 1234567800 eingetragen). Dies hat zur Konsequenz, dass unzählige Überweisungen keinem Empfänger zugeordnet werden können und bei den Banken auf so genannten Scherbenkonten liegen bleiben.
So ein Fehler, der ja an und für sich recht klein ist, ist schon ärgerlich. Der Verantwortliche darf sich jetzt bestimmt ne Standpauke anhören, unabhängig davon, das der Fehler möglicherweise durch Zeitdruck und ähnlich unvorteilhafte Bedingungen, begünstigt wurde. Da hat die Arbeitsagentur wohl mal (wieder) an der Qualitätssicherung gespart. Vielleicht lernen sie ja draus.
[via heise online]